Weiter wurde der Beschuldigte zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätze zu CHF 70.00, ausmachend total CHF 10‘500.00, teilweise als Zusatzstrafe zum Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl vom 1. September 2014 sowie teilweise zum Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau vom 17. Februar 2016 verurteilt. Zudem wurde eine Übertretungsbusse von CHF 100.00, als Zusatzstrafe zum Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl vom 1. September 2014, ausgesprochen, wobei die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf 1 Tag festgesetzt wurde.