Die Vorinstanz verurteilte den Beschuldigten zu einer Freiheitsstrafe von 30 Monaten, davon wurden 15 Monate unbedingt und 15 Monate bedingt ausgesprochen bei einer Probezeit von 4 Jahren. Weiter wurde der Beschuldigte zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätze zu CHF 70.00, ausmachend total CHF 10‘500.00, teilweise als Zusatzstrafe zum Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl vom 1. September 2014 sowie teilweise zum Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau vom 17. Februar 2016 verurteilt.