sowie der Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz, qualifiziert begangen am 30. Juli 2014 in Roggwil durch Führen eines Motorfahrzeugs in angetrunkenem Zustand und der Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz durch Nichteinholen des schweizerischen Führerausweises, festgestellt am 30. Juli 2014 in Wangen a.A. Die Vorinstanz verurteilte den Beschuldigten zu einer Freiheitsstrafe von 30 Monaten, davon wurden 15 Monate unbedingt und 15 Monate bedingt ausgesprochen bei einer Probezeit von 4 Jahren.