___, der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, begangen am 20. September 2014 z.N. von E.________ und F.________, der Hinderung einer Amtshandlung, begangen am 20. September 2014 auf der Polizeiwache in Langenthal, der Sachbeschädigung, begangen am 20. September 2014 in Langenthal z.N. der C.________ sowie der Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz, qualifiziert begangen am 30. Juli 2014 in Roggwil durch Führen eines Motorfahrzeugs in angetrunkenem Zustand und der Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz durch Nichteinholen des schweizerischen Führerausweises, festgestellt am 30. Juli 2014 in Wangen a.A.