1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau (Kollegialgericht) vom 9. März 2016 wurde A.________ (nachfolgend Beschuldigter) freigesprochen von der Anschuldigung der Widerhandlung gegen das SVG durch Führen eines Personenwagens ohne Berechtigung, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten. Dagegen wurde er schuldig erklärt der Vergewaltigung, begangen am 26. September 2014 zum Nachteil von D.________, der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, begangen am 20. September 2014 z.N. von E.__