Auffällig beim Zeugnis ist ferner der Kontrast zwischen zeitlicher Unbestimmtheit einerseits und apodiktischer Beteuerung andrerseits, bis zum Zeitpunkt der Trennung den gesamten Abend in Begleitung von A.________, F.________ und I.________ verbracht zu haben. Diese Beteuerung wiederum steht nämlich in Widerspruch zu verschiedenen Aussagen der ehemaligen Beschuldigten, welche darauf hinweisen, dass es im Verlaufe der Nacht Perioden gegeben hat, während derer sie getrennt waren. So führte F.________ aus, er sei während etlicher Minuten nicht mit A.________ zusammen gewesen (p. 039). Auch erklärte er gleich mehrmals, nicht dabei gewesen zu sein, als J.________ A._____