H.________ wurde während des Strafverfahrens einmal als Zeuge geladen, jedoch aufgrund eines ärztlichen Zeugnisses von einer Befragung dispensiert. Dem Strafund Zivilkläger ist insoweit zuzustimmen, als der Zeitpunkt und die Umstände der unterschriftlichen Erklärung des Zeugen H.________ einige Fragen aufwerfen. Weder taucht er in den bisherigen Aussagen des Gesuchstellers auf, noch wurde er je von diesem selber als Zeuge beantragt. Dies obwohl die beiden angeblich den gesamten Abend zusammen verbracht haben wollen.