5. Eventuell: Es sei das Urteil der 1. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern vom 26.06.2015 sowie des Bundesgerichts vom 27.11.2015 aufzuheben und die Sache zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen. - Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen -