2. Mit Revisionsgesuch vom 30. Juni 2016 (pag. 1 ff. bzw. pag. 243 ff.) gelangte der Gesuchsteller, vertreten durch die Rechtsanwälte B.________ und G.________, an das Obergericht des Kantons Bern und stellte folgende Anträge: 1. In revisionsweiser Aufhebung des Entscheides der 1. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern vom 26.06.2015 sowie des Bundesgerichts vom 27.11.2015 sei A.________ freizusprechen vom Vorwurf der versuchten schweren Körperverletzung, gemeinsam begangen mit F.________ und einem dritten Täter am 27.06.2009 in K.________, zum Nachteil des C.________.