BSG 168.811) erstreckt sich der Honorarrahmen in Strafrechtssachen im Rechtsmittelverfahren, welchem Urteile eines Kollegialgerichts zu Grunde liegen, von CHF 200.00 bis maximal CHF 25‘000.00. Die Kammer erachtet den vorliegend geltend gemachten Aufwand in Anbetracht des gebotenen Zeitaufwands, der Bedeutung der Streitsache und der Schwierigkeit des Prozesses als deutlich zu hoch. Der Aktenumfang ist in casu unterdurchschnittlich.