Es wird festgestellt, dass Fürsprecher C.________ mit Verfügung vom 21.3.2014 ein Kostenvorschuss von total CHF 4‘219.00 ausgerichtet wurde. Ihm ist daher vom Kanton Bern für das erstinstanzliche Verfahren eine amtliche Entschädigung von restanzlich CHF 7‘725.85 (CHF 11‘944.85 abzüglich CHF 4‘219.00) auszurichten.