3. Zu den zweiten oberinstanzlichen Verfahrenskosten (Neubeurteilung) von total CHF 7‘013.00 (inkl. Auslagen von CHF 1‘013.00). II. Weiter wird verfügt: 1. Die ersten oberinstanzlichen Verfahrenskosten von total CHF 5‘000.00 gehen zu Lasten des Kantons Bern. 2. Die Entschädigung des ehemaligen amtlichen Verteidigers der beschuldigten Person, Fürsprecher C.________, wird für das erstinstanzliche Verfahren wie folgt bestimmt: