II.5 Urteilsdispositiv; pag. 886). Die zwei Fingerringe, die zwei Fingernägel und der Türstopper werden hingegen der Beschuldigten bzw. D.________ nach Eintritt der Rechtskraft des Urteils zurückgegeben (vgl. Ziff. II.6 des Urteilsdispositivs; pag. 886).