_ werden die Tatfolgen bei alltäglichen Handlungen oder bei Betrachtung ihrer Narben im Spiegel immer wieder vor Augen geführt. Im Urteil 6B_45/2015 vom 22.7.2015 qualifizierte das Bundesgericht eine Strafreduktion um 50% für einen Versuch als deutlich zu hoch (E. 2.4). Dort ging es um einen Stich mit einer 50 cm langen Messerklinge in den Bauch des Opfers. Hier liegen andere Verhältnisse vor. Zwar behändigte die Beschuldigte ein Messer mit kürzerer Klinge, allerdings stach sie 4 Mal in die Brust- und Bauchgegend von D.________ und weitere Stiche zielten gegen ihr Gesicht und ihr Ohr. Ferner erlitt D._____