54 trollieren. Zudem sind die tatsächlichen Folgen bei D.________ nicht unbeachtlich. Sie erlitt erhebliche, teilweise lebensbedrohliche Verletzungen im Brust- und Bauchbereich, welche unter Narbenbildung abheilten. Sie musste notoperiert werden und befand sich bis zum 4.11.2010 im Spital (pag. 170). Sie leidet nach wie vor an einer gestörten Sensorik und Motorik an ihrer Hand. Die Kammer konnte sich davon überzeugen, dass D.________ ihre Finger teilweise nicht mehr strecken kann. Zwar gab sie an, sie habe sich an die Behinderung gewöhnt.