Aufgrund der subjektiven Tatkomponenten rechtfertigt sich vorderhand eine Reduktion der Strafe um 2 Jahren auf 11 Jahre. 16.3 Verschuldensunabhängige Tatkomponente Es ist zu berücksichtigen, dass lediglich ein Versuch vorliegt. D.________ ist glücklicherweise nicht verstorben. Es ist allerdings einzig dem Zufall zuzuschreiben, dass der tatbestandsmässige Erfolg nicht eingetreten ist. Im dynamischen Geschehen konnte die Beschuldigte ihre Handlungen in keiner Weise dosieren oder kon-