Mit den 4 Stich- und Schnittverletzungen in die Bauch- und Brustgegend offenbarte sie eine nicht geringe kriminelle Energie. Es sind keine Hinweise dafür vorhanden, dass die Beschuldigte die Tat geplant hätte. Auch beendete sie den Angriff aller Wahrscheinlichkeit nach von sich aus. Der Angriff war von verhältnismässig kurzer Dauer. Dennoch gelang es der Beschuldigten, D.________ erhebliche Verletzungen beizufügen. Die objektive Tatschwere liegt im mittelschweren Bereich.