Sie verletzte D.________ teilweise lebensbedrohlich. Als ausgebildete Intensivkrankenschwester hatte sie bereits Erfahrung mit ähnlichen Verletzungen und wusste, dass heftige Stiche gegen die sensible Körperregion mit vielen lebenswichtigen Organen zum Tod führen können. Die Beschuldigte stach mit einem Messer mit einer Klingenlänge von 134 mm mehrmals unkontrolliert auf D.________ ein. Sie konnte damit nicht mehr steuern, wo und wie sie D.________ traf.