49 Schnitt- und Stichverletzungen im Brust- und Bauchbereich (Perforation des Magens, knöcherne Rippenverletzung und einen Hämatopneumothorax) sowie diverse Schnittverletzungen auf der Innenseite der linken Hand, an der rechten Hand und auf dem Nasenrücken (mit Beteiligung des Knorpels). Die Verletzungen waren gemäss Gutachten des IRM vom 15.12.2010 teilweise lebensbedrohlich. IV. Rechtliche Würdigung