Allfällige Zweifel sind bloss theoretischer Natur. Im Gesamtbild erscheint die Beschuldigte als diejenige Person, die ihre Partnerin – aus welchen Gründen auch immer – mit dem Messer angriff und schwer verletzte. Zwischen den beiden Frauen erfolgte weder eine wechselseitige Auseinandersetzung, noch war ein Dritttäter beteiligt. Für die Kammer ist folgender Ablauf erstellt: D.________ lag zunächst auf dem Massagetisch und wurde von der Beschuldigten massiert.