Ob dem so ist, bleibt fraglich. Dafür, dass sich der Text auf einen konkreten Fall von Dritten bezogen haben soll, ist er sehr allgemein gehalten und taugt nur bedingt als Gedankenstütze. Anders sähe es aus, wenn er sich konkret auf die Beschuldigte und D.________ beziehen würde. Eine eindeutige Zuordnung ist indessen nicht möglich. Damals hochaktuelle Beziehungsprobleme sind damit nicht belegt. Nicht von der Hand zu weisen ist in diesem Zusammenhang aber, dass die Beschuldigte mit ihrer Familie keinen Kontakt hatte, D.________ quasi ihre einzige «Familie» war und ernsthafte Beziehungsprobleme (oder gar ein Ende der Beziehung) die Beschuldigte massiv getroffen hätten.