_ gefundenen Zettels («Was spricht dafür, dass die Beziehung weitergeführt wird? Beziehung neu definieren») hin. Zwar befindet sich die fragliche Notiz effektiv nicht in den Akten – sie wurde D.________ zurückgegeben. Dennoch äusserten sich die beiden Frauen dazu: Die Beschuldigte antwortete am 28.10.2010 zuerst mit einer Gegenfrage und räumte dann ein, dass es Probleme gegeben habe: «Ist das neu geschrieben? Wir haben vor zwei Jahren Probleme gehabt. D.________ ging dann in eine Therapie» (pag. 213, Z. 10 f.). Später betonte sie dann, sie könnte ihrer Partnerin nie etwas antun («Ich könnte Frau D.________ nicht abstechen.