Die Aussagen der Frauen sind somit nicht mit dem objektiven Spurenbild vereinbar. Dies gilt umso mehr, als die Fingernägel der Beschuldigten auf der rechten Seite des Massagetischs (fensterseitig), unmittelbar neben dem Türstopper, aufgefunden wurden. Zu den fehlenden Fingernägeln erklärte die Beschuldigte, sie seien ihr wohl beim Gerangel mit D.________ abgefallen. Als sie ihn [wohl doch den Täter] gehalten habe, habe sie die Faust gemacht, das mache sie immer, wenn sie viel Kraft brauche (pag. 228, Z. 189 ff.). Die Schilderung der Beschuldigten ist jedoch wiederum nicht mit dem Fundort der Fingernägel vereinbar. Diese spicken nicht ohne weiteres derart weit weg.