Der KTD stellte fest, die Blutspur an der Wand auf der linken Seite des Sofas sei durch eine linkshändige Messerführung nach Aufziehen des Messers nach einem Stich entstanden. Das Blut stammte ausschliesslich von D.________. Eine Stichverletzung oder zumindest eine Berührung von D.________ mit dem Sofa während der Täterattacke wurde von keiner der beiden Frauen geschildert. Generell waren die Aussagen zum Sofa widersprüchlich. Während die Beschuldigte zuerst immer nur davon sprach, sie sei vom Täter auf das Sofa gestossen worden, passte sie ihre Aussage auf Vorhalt der Fotos an und erklärte – obwohl sie zuvor behauptete, D.________ habe das Sofa nie berührt – sie sei mit D.______