In diesem Zusammenhang sind auch die objektiven Beweismittel wesentlich. Einen Tatvorgang ausschliesslich auf der Massageliege schliesst die Kammer aufgrund des Spurenbildes (vgl. pag. 74 f., pag. 77 ff., pag. 106) aus: Auf der Massageliege gibt es (wenn überhaupt) nur wenige Bluttropfen. Rechts von der Massageliege (fensterseitig) hat es überhaupt kein Blut. Es befanden sich dagegen viele Blutspuren rund um das Sofa – mindestens ein Messerstich muss dort stattgefunden haben. Der KTD stellte fest, die Blutspur an der Wand auf der linken Seite des Sofas sei durch eine linkshändige Messerführung nach Aufziehen des Messers nach einem Stich entstanden.