45 ausschliesslich auf der Massageliege, als sie vom Täter attackiert worden sei. D.________ schilderte dies zu Beginn jedoch entschieden anders und erklärte, sie sei auf dem Weg aus dem Massagezimmer gewesen, als der Täter sie das erste Mal geschlagen habe. D.________ passte ihre Aussage später an – zuerst blieb sie vage, sie könne es nicht sagen, ob sie aufgestanden sei (pag. 200, Z. 136) – daraufhin führte sie aus, sie sei gelegen (pag. 200, Z. 142 f.). In diesem Zusammenhang sind auch die objektiven Beweismittel wesentlich.