von einem Drögeler sprach und anschliessend ein detailliertes Signalement des Täters abgeben konnte. Die Aussagen der beiden Frauen widersprechen nicht nur den jeweils eigenen, sondern auch denjenigen Aussagen der anderen. Insbesondere D.________ passte ihre Aussagen denjenigen der Beschuldigten an. Das Gerangel um das Messer soll gemäss der Beschuldigten mal im Stehen, mal auf dem Sofa, dann sicher nicht auf dem Sofa, sondern auf der Massageliege bzw. gemäss D.________ im Stehen stattgefunden haben. Laut Darstellung der Beschuldigten befand sich D.________