44 D.________ und der Täter sei hinter ihr durchgegangen – D.________ gab demgegenüber an, die Beschuldigte habe hinter ihr gestanden) – nota bene ohne von der Beschuldigten bemerkt zu werden – um danach, unmittelbar neben der Beschuldigten stehend, auf die liegende D.________ einzuschlagen und einzustechen. Es wäre vielmehr zu erwarten gewesen, der Täter würde zuerst das stehende, mobilere und damit potentiell widerstandsfähigere Opfer attackieren. Unwahrscheinlich ist ferner, dass der Täter zwar ein Messer dabei hatte, aber zuerst mit einem Gegenstand auf D.________ einschlug.