Sie wusste praktisch nichts mehr bzw. konnte sich an Vieles nicht erinnern. Auf Vorhalt, ob es sich um ein Eifersuchtsdrama gehandelt habe, begann sie für die beiden anwesenden Polizisten sicht- und hörbar schwer zu atmen (pag. 180). D.________ belastete die Beschuldigte damit zumindest nonverbal. Die Schilderung der Beschuldigten, wie der Täter (ein wildfremder Mann) D.________ angegriffen haben soll, ist nicht nachvollziehbar. Der Kammer erschliesst sich nicht, warum der Täter hinter der Beschuldigten hätte durchgehen sollen (gemäss Aussage der Beschuldigten stand sie auf der rechten Seite von