207, Z. 39 f.). Später erklärte sie, die Massage sei aufgrund der Kieferprobleme von D.________ erfolgt (pag. 224, Z. 35 ff.) und noch später – sie habe ihr den Kiefer und den Atlas gerichtet (pag. 817, Z. 19 f.), Schliesslich führte sie aus, D.________ beisse in der Nacht den Kiefer zusammen und daher habe sie ihr diesen behandelt (pag. 856, Z. 32 ff.). Auf Vorhalt – es deute alles darauf hin, dass der Täter Linkshänder sei – gab die Beschuldigte ferner an, sie sei Linkshänderin, aber sie habe das Messer nicht geführt (pag. 229, Z. 219).