Die Beschuldigte erklärte des Weiteren, normalerweise sei die Eingangstüre der Massageschule abgeschlossen. Weil sie kurz vor dem Vorfall noch bei P.________ gewesen sei, habe sie wahrscheinlich vergessen, die Türe hinter sich abzuschliessen (pag. 218, Z. 45 ff.). Später behauptete sie, sie hätten die Türe nicht abgeschlossen gehabt. Das sei früher vermehrt geschehen. Aber wenn sie alleine gewesen sei, habe sie immer abgeschlossen (pag. 816, Z. 39 ff.). Im Weiteren gab die Beschuldigte ursprünglich an, die Massage bei D.________ sei aus Schulungsgründen für ihre Ausbildung in Osteopathie geplant gewesen (pag. 207, Z. 39 f.).