43 ne gewisse Kraft in den Armen haben wird. Zur Position der Massageliege befragt, bestätigte die Beschuldigte bei der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme ferner, der Massagetische stehe immer so, wie er vom KTD fotografiert worden sei (pag. 224, Z. 45 ff.). Während der oberinstanzlichen Einvernahme behauptete sie dann, der Tisch sei nicht so schräg gestanden (pag. 817, Z. 26; pag. 854, Z. 18 ff.). Die Beschuldigte erklärte des Weiteren, normalerweise sei die Eingangstüre der Massageschule abgeschlossen.