Ich glaube es zwar nicht, aber dann müsste es doch Spuren haben…» (pag. 214, Z. 18 ff.). Bei der nächsten Befragung vom 4.11.2010 erklärte die Beschuldigte, sie leide nicht unter Borderline. Sie sei wohl durch die damalige Befragung etwas verwirrt gewesen. Sie sei sich als Täterin vorgekommen. Der unbekannte Täter existiere ganz sicher (pag. 216, Z. 20 ff.). Später erklärte sie, sie sei von der Polizei verunsichert und unter Druck gesetzt worden, daher habe sie das gesagt (pag. 445, Z. 30 ff.). Nach Ansicht der Kammer lässt sich die Aussage der Beschuldigten allerdings weder durch Verunsicherung noch durch allfälligen Druck erklären.