Dennoch behauptet die Beschuldigte – die zuvor die hageren Hände des Täter gesehen haben will – erst nach Kenntnis der DNA-Spuren-Auswertung, der Täter habe sein Sweatshirt über die Hände getragen – obwohl er ursprünglich einen Pullover mit Stoffjacke getragen haben soll. Bemerkenswert war alsdann die Aussage der Beschuldigten vom 28.10.2010 auf Frage, ob sie dem Protokoll noch etwas beizufügen habe: «Ja, bitte warten Sie mit der Fahndung nach dem unbekannten Täter noch zu. Ich möchte mit Herrn Dr. X.________ noch über Borderline sprechen. Vielleicht bilde ich mir ein, diesen Unbekannten gesehen zu haben. […] Ich glaube es zwar nicht, aber dann müsste es doch Spuren haben…» (pag.