856, Z. 8 ff.). Mit diesen Aussagen widersprach sich die Beschuldigte erneut. Obwohl sie den Täter nur von hinten gesehen haben, bzw. ihn kaum wahrgenommen haben will, konnte sie anfänglich ein detailliertes Signalement abgeben. Später korrigierte sie dieses sogar. Dennoch behauptet die Beschuldigte – die zuvor die hageren Hände des Täter gesehen haben will – erst nach Kenntnis der DNA-Spuren-Auswertung, der Täter habe sein Sweatshirt über die Hände getragen – obwohl er ursprünglich einen Pullover mit Stoffjacke getragen haben soll.