Die Aussagen der Beschuldigten sind auch hier widersprüchlich und unglaubhaft. Der detaillierten Aussage vom 23.6.2011 kann entnommen werden, dass es sich nicht nur um eine Vermutung der Beschuldigten gehandelt hat, sondern sie eindeutig angab, sich noch an die Entstehung der Verletzung erinnern zu können. Den Täter beschrieb die Beschuldigte am 28.10.2010 wie folgt: «Er ist so um die dreissig, ungefähr 180 cm, sehr schlank, er hatte hagere Hände, eingefallenes Gesicht, ausgeprägte Backenknochen, blasse Gesichtsfarbe, fast schulterlange, dunkle, strähnige Haare mit Stufenschnitt. Kein Bart, aber nicht frisch rasiert. […] Dunkle Augen.