Dann hat er in meinen Oberschenkel gestochen, das weiss ich noch. Das von der Hand weiss ich nicht mehr» (pag. 225, Z. 76 ff.). Der Täter sei mit dem Körper Richtung Massageliege gestanden – sie direkt hinter ihm. Sie habe das rechte Bein etwas weiter vorne als das linke gehabt und habe den Täter festgehalten. Dann habe er sie mit dem Messer ins Bein gestochen. Als er das Messer wieder aufgezogen habe, habe ihm D.________ dieses entreissen können (pag. 225, Z. 82 ff.). Anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung wurde die Beschuldigte gefragt, ob sie in der Zeit nach dem Vorfall, als sie mit D.________ allein in der Praxis gewesen sei, mit dieser gesprochen habe.