_ habe «si isch düredräit» gesagt, erklärte die Beschuldigte, damit sei wahrscheinlich gemeint gewesen, dass sie D.________ nicht aus der Praxis habe gehen lassen wollen. Sie habe Panik gehabt und sei durchgedreht. Sie habe Angst gehabt, der Täter könne zurückkommen (pag. 213, Z. 32 ff.). Auch später gab sie an, D.________ habe das gesagt, weil sie, die Beschuldigte, Panik vor dem Messer gehabt habe (pag. 444, Z. 30).