Dann habe sie es wieder zu entreissen versucht. Sie, die Beschuldigte, habe das Messer in der linken Hand mit der Klinge nach unten gehalten. D.________ habe sie mit der rechten Hand beim Handgelenk gepackt, um ihr das Messer zu entreissen. Dann hätten sie um das Messer gerangelt. Sie habe ein Problem mit körperlicher Nähe, daher sei sie panisch geworden. D.________ habe dann das Messer zu fassen bekommen. Alles habe sich im Stehen abgespielt. Sie wisse aber nichts davon, D.________ mit dem Messer verletzt zu haben (pag. 210, Z. 10 ff.). Später gab sie ferner an, sie glaube das Gerangel um das Messer habe zum Schluss auf dem Sofa stattgefunden (pag. 212, Z. 5 ff.).