Dabei sei ein heftiges Gerangel um das Messer entstanden. Wahrscheinlich habe sie dort die Bauchverletzungen von D.________ verursacht (pag. 16 f.). Interessanterweise schilderte die Beschuldigte diese neue Phase erst nachdem sie D.________ am Tag zuvor ca. 10 Minuten unbeaufsichtigt auf der Intensivstation besucht hatte. In der ersten protokollarischen Einvernahme schilderte die Beschuldigte das Gerangel um das Messer wie bereits zuvor am Telefon: «Sie [D.________] sass auf dem Massagetisch und hielt das Messer in der Hand. Sie hielt das Messer am Griff hoch, die Klinge war senkrecht gegen den Boden gerichtet.