39 zimmers auch rechts weiter in die Räumlichkeiten reingehen können, statt diese Richtung links zu verlassen, vgl. pag. 73 f.). Bemerkenswert ist im Weiteren, dass die Beschuldigte nur kurz vor ihrer ersten protokollarischen Einvernahme bei der Polizei anrief, um eine neue Phase des Tatablaufs zu schildern. Sie sei – nachdem sie dem Täter nachgegangen sei und die Türe verschlossen habe, zurück zu D.________ gegangen und habe diese dort mit dem Messer angetroffen. Sie habe Angst bekommen und habe versucht, D.________ das Messer wegzunehmen. Dabei sei ein heftiges Gerangel um das Messer entstanden.