Später gab sie allerdings an, er habe sie mit dem Ellbogen auf das Sofa gestossen und danach habe D.________ ihm das Messer entwenden können. Nicht nachvollziehbar ist schliesslich, wie die Beschuldigte einige Sekunden auf dem Sofa hätte verbleiben sollen und dennoch in der Lage gewesen sein sollte, dem flüchtenden Täter nachzugehen und zu sehen, wie er die Massageschule verliess. Dies gilt umso mehr, als sie vom Sofa aus aufgrund der aufgesperrten Türe zum Massagezimmer kaum einen Blick auf den Flur werfen konnte.