Erstaunlich ist auch, dass die Beschuldigte mit der Dauer des Verfahrens immer mehr Erinnerungen an den Ablauf oder an Details, wie den Körpergeruch des Dritttäters hatte. So konnte sie sich zum Schluss sogar erinnern, der Täter habe sie mit dem Ellbogen geschlagen – widersprach sich damit allerdings selbst, zumal sie zuvor behauptete, er habe dies mit der rechten Hand gemacht. Ferner gab die Beschuldigte ursprünglich an, der Täter habe sie erst auf das Sofa gestossen (mit der rechten, messerführenden Hand), als D.________ ihm das Messer entrissen habe. Später gab sie allerdings an, er habe sie mit dem Ellbogen auf das Sofa gestossen und danach habe D._____