Da sei die Beschuldigte aus ihrem Schrecken erwacht und habe den Täter mit beiden Armen von hinten gefasst. D.________ habe ihm das Messer entrissen – sie habe es glaublich an der Klinge gepackt. Daraufhin sei der Täter geflüchtet (pag. 208, Z. 37 ff.). Weil der Täter die Beschuldigte gestossen habe, sei sie aufs Sofa gefallen. Sie sei ein paar Sekunden dort sitzen geblieben und sei zur Türe gerannt, um diese zu verschliessen (pag. 209, Z. 1 ff.). Bei der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme erklärte die Beschuldigte erneut, sie sei neben D.________ gestanden und habe ihr den Kiefer massiert. Als sie ihren Kopf gehoben habe, habe es «geklepft». D.________ habe einen Schlag erhalten.