Bei ihrer ersten protokollarischen Einvernahme bestätigt die Beschuldigte, sie habe den Rücken zur Türe gehabt, als sie D.________ massiert habe. Dann habe sie etwas Dunkles links neben ihr realisiert und es habe einen «Klapf» gegeben. Sie sei erschrocken und zurückgewichen. Da habe sie den Täter erstmals gesehen. Er habe etwas an die linke Gesichtshälfte von D.________ geschlagen und ein Messer in der rechten Hand gehalten. D.________ habe versucht, sich aufzusetzen und sich mit den Händen zu wehren. Als sie sich habe aufsetzen können, habe der Täter «du Saumore» gesagt. Da sei die Beschuldigte aus ihrem Schrecken erwacht und habe den Täter mit beiden Armen von hinten gefasst.