440, Z. 17 ff.). In der oberinstanzlichen Hauptverhandlung gab sie erstmals an, sie hätten über die Diplomarbeit wegen der Paartherapie und über den Traum von E.________ gesprochen (pag. 816, Z. 12 ff.). Gemäss Wahrnehmungsbericht habe die Beschuldigte auf der Notfallstation angegeben, sie habe D.________ eine Nackenmassage gemacht, sei seitlich neben ihr und mit dem Rücken zur Türe gestanden. Plötzlich sei ein unbekannter Mann auf ihrer linken Seite gewesen und habe die in Rückenlage liegende D.________ mit einem runden, flachen Gegenstand geschlagen. Dann habe er mit dem Messer Stichbewegungen gegen D.________ ausgeführt.