__ habe G.________ gefragt, ob sie alleine draussen stehe. Als G.________ das bestätigt habe, habe D.________ die Türe geöffnet (pag. 853, Z. 32 ff.). Bei der polizeilichen Einvernahme vom 28.10.2010 habe sie nur gebeten, mit der Fahndung nach dem unbekannten Täter zuzuwarten, weil sie komplett verunsichert gewesen sei und nach drei Stunden eingeknickt sei (pag. 853, Z. 40 ff.). Sie habe sich dann hinterfragt, ob sie es nicht selbst gewesen sei. Daher habe sie mit ihrem Psychiater sprechen wollen (pag. 854, Z. 9 ff.).