Sie habe einfach die Hand bzw. das Handgelenk von D.________ gehalten. Letztere habe dann rausgehen wollen. Sie habe das nicht gewollt, weil sie nicht gewusst habe, ob der Täter noch da sei. Daher habe sie D.________ zurückgehalten. D.________ sei stärker als sie und dann seien sie irgendwie auf dem Sofa und später im Vorraum gelandet (pag. 852, Z. 5 ff.). Auf Frage präzisierte die Beschuldigte, sie habe D.________ nur am Handgelenk berührt. Das Ziel sei nicht das Messer gewesen (pag. 853, Z. 8 f.). Auf Frage, warum D.________ gegenüber G.________ gesagt habe «si sich düredräit», führte die Beschuldigte aus, sie sei der Meinung, D.________ habe G.______