): Die Beschuldigte gab an, vor dem Vorfall vom 26.10.2010 habe sie mit D.________ über ihre Diplomarbeit als Paartherapeutin und über den Traum von E.________ gesprochen (pag. 816, Z. 12 ff.). D.________ sei in Rückenlage auf dem Massagetisch gelegen und sie sei auf der rechten Seite neben ihr gestanden. Der Eingang sei hinter ihr gewesen (pag. 816, Z. 20 ff.). Sie habe draussen ein Geräusch gehört. Die Türe sei nicht zugesperrt gewesen. Das hätten sie früher oft so gemacht. Nur wenn sie alleine gewesen sei, habe sie die Türe verschlossen (pag. 816, Z. 33 ff.) bzw. normalerweise hätte sie abgeschlossen (pag. 817, Z. 6).