__ von einem Aussetzer und psychologischer Analyse hätte sprechen sollen, wenn sie von der Version des Dritttäters überzeugt gewesen wäre. Zum Schluss der Einvernahme vom 29.10.2010 gab sie ferner von sich aus zu Protokoll: «[…] ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Absicht dahinter gesteckt hätte, falls Frau A.________ mich verletzt hat. Wenn, dann wäre dies eher ein Unfall gewesen. Und eine Drittperson…ich bin immer davon ausgegangen, dass eine Drittperson vorhanden war, aber ich wüsste nicht wer, ich kann keine näheren Angaben machen» (pag. 191, Z. 48 ff.; pag. 192, Z. 1). Am 2.3.2015 wollte sich D.________ jedoch nicht mehr erinnern, diese Aussage gemacht zu haben (pag.